Nachhaltigkeit umfasst mehr als rein ökologische Aspekte

Aktuell findet der große Schwenk in Richtung Nachhaltigkeit in der Wirtschaft statt. Es gilt entsprechend der europäischen Vorgabe zur Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz CSRD – die neue EU-Richtlinie zur CSR-Berichterstattung) die eigene unternehmerische Erfolgsgeschichte in Richtung Nachhaltigkeit damit auf folgende drei Aspekte auszurichten:

  • Umwelt
    Bekannte Themen wie Klimaschutz und -wandel, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, Umweltschutz, biologische Vielfalt und Ökosysteme
  • Soziales
    Chancengleichheit, Ausbildung und Qualifizierung sowie Beteiligung der Arbeitnehmer*innen, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, passende Arbeitsumgebung
  • Governance
    Geschäftspraktiken, Risikomanagement, Unternehmensethik und -kultur, einschließlich Korruptions- und Bestechungsbekämpfung, politisches Engagement, Lobbying-Aktivitäten

Wie erfolgt nachhaltige, „taxonomiegerechte“ Strategiearbeit im Unternehmen?

Diese drei Aspekte sind über alle Ebenen in der Organisation zu verankern — am besten über eine Anpassung der Strategie. Ähnlich wie in der Taxonomie Verordnung angeregt, gilt es die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren und zu priorisieren.  Hier geht’s zur Nachlese Taxonomie.

Unterschiedliche Perspektiven können dazu im Rahmen einer Materialitäts- bzw. Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt werden:

  • Inside-Out Perspektive: Auswirkungen der Organisation auf Ökologie, Gesellschaft und Soziales
  • Outside-In Perspektive: Finanziell bewerteter externer Einfluss auf Unternehmenswert, Leistungsfähigkeit und Entwicklung
  • Interessen-Gruppen Perspektive: Interessen, Anforderungen und Erwartungen relevanter Stakeholder an die Organisation
  • Zuordnung zu Ökologie, Soziales und Governance: Themenfelder bzw. Schwerpunktsetzung der thematischen Inhalte

Zeitplan CSRD

Der Europäische Rat sowie das Europäische Parlament schlagen folgendes Stufenmodell zur Umsetzung der CSRD vor, das sich gerade in finaler Abstimmung befindet:

  • Ab Anfang 2024 für Unternehmen, die bereits der bisherigen NFRD (Non-Financial Reporting Directive, Vorgänger der CSRD) unterliegen (erste Berichterstattung mit 2025 über das Jahr 2024);
  • Ab Anfang 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen: Unternehmen ab 250 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt, Bilanzsumme über 20 Millionen Euro, Umsatz über 40 Millionen Euro – wenn zwei dieser drei Größenmerkmale überschritten werden gilt die erste Berichtspflicht über das Jahr 2025.
  • Ab Anfang 2026 für börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen (erster Bericht mit 2027) mit einer Opt-Out-Möglichkeit bis 2028.

Nachhaltigkeitsmanagement

Wenn Sie einen Überblick über Nachhaltigkeitsmanagement gewinnen und Anregungen für den praktischer Umgang mit Sustainability-Themen erhalten möchten, empfehle ich Ihnen das Online-Training „Zukunftsfähig gestalten und wirtschaften“ von qualityaustria.

Ins „Tun“ kommen

Die Nachhaltigkeitsthematik lässt sich aus unserer Erfahrung mithilfe des EFQM-Ansatzes strategisch verankern und ganzheitlich umsetzen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Identifikation wesentlicher Themen und beim Erzählen Ihrer Erfolgsgeschichten – entsprechend gesetzlicher Fristen und Anforderungen. So bekommt Ihr Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft den passenden Stellenwert inklusive nachvollziehbarer Darlegung für wichtige Interessengruppen.

Für die Bearbeitung „operativer“ Themen begleiten wir Sie nicht nur in der klassischen Beratung. Im Rahmen unseres Unternehmensverbundes blicken wir auch „technisch“ auf viele erfolgreiche Projekte der VOIGT+WIPP Engineers als Energy Service Company (ESCO). Unsere Energieeinsparungsprojekte reichen von der Analyse bis hin zur nachhaltigen und wirtschaftlichen Nutzung der erreichten Optimierungen.

Quellen und weiterführende Links:

https://www.staatspreis.com/
Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz CSRD)
Taxonomie- Verordnung
Quality Austria Blog Artikel: Was bedeuten die neuen Berichtspflichten (CSRD) für Unternehmen?

Webinare / Seminare:

Quality Austria Online-Training: Zukunftsfähig gestalten und wirtschaften – Nachhaltigkeitsmanagement in der Praxis
Quality Austria Seminar: „Taxonomie-Verordnung und Umsetzung/Prüfung der Corporate Sustainability Reporting Directive“