Nachhaltigkeit, Taxonomie
Die im Juni 2020 publizierte EU-Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852 hat klar zum Ziel, Kapitalflüsse in der EU nachhaltig zu gestalten und damit auf die gesamte Wirtschaft den Einfluss in Richtung Nachhaltigkeit zu legen.
Durch klare Struktur, Einheitlichkeit und Transparenz betreffend Investitionen und Projekten werden Zweifel der Anleger in Bezug auf Greenwashing beseitigt und mehr Vertrauen in die Nachhaltigkeit wirtschaftlichen Tuns aufgebaut.
6 Umweltziele der Taxonomie-Verordnung
Die Taxonomie schafft ein einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Investitionen. Laut Taxonomie-Verordnung muss eine wirtschaftliche Aktivität mehrere Merkmale aufweisen, um als ökologisch nachhaltig eingestuft werden zu dürfen bzw. einen entsprechenden Grad an Nachhaltigkeit zu erreichen. Folgende vier Eigenschaften sind essentiell.
- Wesentliche Beitrag zur Umsetzung eines der sechs zentralen Umweltziele
- Die Maßnahmen zur Zielerreichung den technischen Bewertungskriterien entsprechen (bisher liegt die Ausarbeitung erst für die ersten zwei Umweltziele vor)
- Keine erhebliche Beeinträchtigung eines oder mehrerer dieser Umweltziele (do not significantly harm …)
- Der Mindestschutz in Bezug auf Menschenrechte, OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, Gleichberechtigung, Diversität, Arbeitsrecht, etc. gewährleistet ist
Die sechs zentralen Umweltziele
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeres-Ressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Von der Richtlinie betroffen sind aktuell nur jene, die nach EU-Richtlinie 2013/34/EU zur Veröffentlichung von nicht finanziellen Angaben verpflichtet sind. Die schrittweise Ausdehnung auf alle Wirtschaftsteilnehmer ist nur eine Frage der Zeit.
Das Thema der Taxonomie wird weiter an Bedeutung gewinnen. Banken sind ab 01.07.2022 angehalten, dies bei Finanzierungen mit in die Beurteilung einfließen zu lassen.
Taxonomiekonformität erarbeiten
Die Erfordernisse folgend dem „Green Deal“ der EU und der zunehmenden Bepreisung des CO2 Footprints führen zu massiven Veränderungen.
Ein Beispiel: fossile Energiequellen (Gas, Kohle) sollen durch erneuerbare Energiequellen ersetzt werden.
Die Frage nach der Konformität dieser und weiterer geplanter Investitionen mit der EU Taxonomie beschäftigt insbesondere die anlagenintensive Industrie bereits in der Konzeptphase.
Unsere Leistung – Ihr Nutzen
- In Verbindung mit der Technologie-Kompetenz in der CONENGA Group Konzeptarbeit erarbeiten wir Konzepte, die die technologische Lösung mit der geforderten Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit in Einklang bringt
- Die Konformität einer Investition wird unter Bezugnahme auf die Branche und die bereits publizierten Grenzwerte nachvollziehbar ausgearbeitet. Gegebenenfalls werden mehrere Ziele verbunden dargestellt.
- Wenn erforderlich wird die Konformität auch finanzierungsseitig abgeklärt.
- Planungs- und Investitionssicherheit sind damit gegeben
Nachhaltige Projekte gestalten
Ein Fokusthema der substanziellen Gestaltung nachhaltiger Projekte liegt in der Energiebereitstellung, Energieverteilung und Energieverwendung und der übergeordneten Regelung. Dies ist in der CONENGA Group mit passgenauen Dienstleistungen und Produkten sichergestellt.
Unsere Leistung – Ihr Nutzen
- Bereits in der Konzeptphase wird bei Optimierungen die Dimension der ökologischen Nachhaltigkeit intensiv mit einbezogen
- Geschäftsmodelle werden in ihrer Einbettung im Eco-System analysiert und in ihren lebenszyklusbezogenen Auswirkungen dargestellt
- Dies ist wiederum Grundlage für die frühzeitige Einordnung eines Projektes oder einer Investition als Nachhaltige Investition im Sinne der EU Taxonomie